Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Die aktive oder passive Mitgliedschaft kann jeder männliche, unbescholtene Bürger beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Eine Vereinigung von mindestens dreizehn Personen kann sich zu einem neuen Zug zusammenschließen, diesem einen Namen geben und für den Zug und seine Mitglieder die aktive Mitgliedschaft in der Gesellschaft beantragen.

Mehr Informationen hierzu in der Satzung § 5 Erwerb der Mitgliedschaft. Bei weiteren Fragen hierzu, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Den Aufnahmeantrag finden Sie im Download-Bereich.

Wie hoch sind die Beiträge?

Aktiven Monatsbeitrag: 7,00 Euro
Passiven Jahresbeitrag: 55,00 Euro
Musikumlage je Marschierer: 30,00 Euro
Aufnahmegebühr: 30,00 Euro
Ballumlage p.M.: 3,00 Euro (Nur aktive Mitglieder)

Derzeit sind Schüler, Auszubildende und Studenten, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beitragsfrei. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen sie nur die Hälfte des Beitrages.

 

Was bedeutet passive Mitgliedschaft?

Eine passive Mitgliedschaft ist für alle ideal, die sich nicht aktiv beteiligen, oder eine Aufgabe innerhalb eines Zuges oder der Gesellschaft wahrnehmen möchten , sich aber dennoch den Hubertusschützen  verbunden fühlen.

Eine passive Mitgliedschaft ist ohne eine Zug-Zugehörigkeit möglich.

Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt 55,-€. Während der Mitgliedschaft wird das offizielle Mitteilungsblatt der St. Hubertus-Schützen-Gesellschaft Neuss 1899 e.V. viermal jährlich auf dem Postweg zugestellt.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Der Austritt bedarf der Schriftform und ist mit einmonatiger Frist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

Weiteres hierzu siehe Satzung § 6 Ende der Mitgliedschaft.

Schützenfest

Welche Strafen kann der Zug erhalten?

Gegenüber Zügen kann der Major Geldstrafen bis zu EUR 100,- aussprechen, gegenüber einzelnen Schützen bis zu EUR 25,-.
Höhere Strafen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Vorstandes ausgesprochen werden. Die Höchstgrenze liegt hier bei EUR 250,- für Züge und bei EUR 100,- für einzelne Schützen.

Für folgende Verstöße werden die Strafen gegenüber Zügen festgesetzt:

Verspätung zu Umzügen oder Parade EUR 50,-

Fehlen bei Umzügen oder Parade (außer Montagabend) EUR 100,-

Fehlen beim Montagabendumzug EUR 250,-

Fehlen beim Krönungsumzug EUR 25,-

Fehlen bei der großen Cour EUR 25,-.

Weiter Info's zur Strafordnung im Download-Bereich.

Geschäftsstelle

Öffnungszeiten

Die Geschäftsstelle ist ab April  jeden ersten Mittwoch
im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.

Wo finde ich die Geschäftsstelle?

Die Geschäftsstelle befindet sich auf der Jülicher Landstraße 138 (Rückseite im Hof), 41464 Neuss bei Dachdeckermeister A. Lehmann